Jugendordnung des Flensburger Tennisclubs an der Marienhölzung e.V.
§ 1 Name
Die Jugendorganisation führt den Namen Tennisjugend des Flensburger Tennisclubs, im Folgenden Tennisjugend.
§ 2 Zweck
Die Tennisjugend unterstützt die Jugendarbeit des Vereins und des Vorstandes. Sie setzt sich für die Bedürfnisse und Anliegen der Tennis spielenden jugendlichen Mitglieder ein. Die Verwirklichung des Zwecks erfolgt durch Beteiligung im Rahmen der Planung und Durchführung von Trainings-, Spiel- und Freizeitereignissen.
§ 3 Grundsätze
Die Tennisjugend bekennt sich zur Satzung des FTC und insbesondere auch zur Hallenordnung.
§ 4 Gliederung
Organe der Flensburger Tennisjugend sind:
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die Jugendversammlung
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die Jugendsprecher/innen
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der/ die Jugendwart/in
§ 5 Die Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Tennisjugend. Sie besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern des Flensburger Tennisclubs.
Die Jugendversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Beratung und Beschlussfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten mit dem Ziel, Empfehlungen an den Vorstand des Flensburger Tennisclubs auszusprechen.
b) Wahl der Jugendsprecher/innen
c) Wahl des Jugendwartes / der Jugendwartin
Die Jugendversammlung findet jährlich statt. Der Jugendwart / die Jugendwartin lädt in Abstimmung mit den Jugendsprecher(inne)n die jugendlichen Mitglieder mindestens 3 Wochen vor Tagungsbeginn ein.
Die Jugendversammlung wird von dem Jugendwart / der Jugendwartin und den Jugendsprecher(inne)n geleitet. Den Vorsitz übernimmt der Jugendwart/ die Jugendwartin.
Anträge zur Jugendversammlung müssen mindestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn beim Jugendwart/ der Jugendwartin eingereicht werden.
Die ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Jugendversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
§ 6 Die Jugendsprecher/innen
Die Jugendsprecher/innen werden von der Jugendversammlung für 1 Jahr gewählt. Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, schriftlich erklärt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereint. Ist dieses nicht der Fall, gibt es einen zweiten Wahlgang. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Jugendsprecher/innen können an den Vorstandssitzungen des Vereins teilnehmen. Sie werden hierzu eingeladen.
§ 7 Der Jugendwart / die Jugendwartin
Der Jugendwart / die Jugendwartin wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und der Mitgliederversammlung des Flensburger Tennisclubs zur Bestätigung vorgeschlagen. Der Jugendwart ist nach der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Flensburger Tennisclubs zugleich Mitglied im Vorstand des Flensburger Tennisclubs und entscheidet über die Verwendung der Mittel, die dem Verein durch die „Sport-Förderrichtlinie der Stadt Flensburg“ (7.2 Grundförderung der Sportvereine) zur Verfügung gestellt werden.
§ 8 Jugendausschuss
Der Jugendwart / die Jugenwartin kann bei Bedarf in Abstimmung mit den Jugendsprecher(inne)n einen oder mehrere Jugendausschüsse einsetzen, soweit er / sie dies für z.B. die Ausarbeitung und Verabschiedung besonderer Programme oder die allgemeine Unterstützung beim Sportbetrieb für notwendig hält.
Die Jugendsprecher/innen können an den Vorstandssitzungen des Flensburger Tennisclubs teilnehmen. Er / sie werden hierzu eingeladen.
Flensburg im März 2019
gez.
Jugendwart
Christoph Niemeyer
Vorsitzender
Nicolai Altmark