Liebe Mitglieder des Flensburger Tennisclubs,

zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FTC

am Mittwoch, den 29. März 2023

um 18:30 Uhr

lade ich hiermit in die Räumlichkeiten des FTC herzlich ein.

Per Mail bzw. per Brief habt Ihr die Tagesordnung der Mitgliederversammlung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 erhalten oder erhaltet sie noch. Sofern sie nicht angekommen ist, bitte ich um Information.

Bitte reicht uns etwaige Anträge an die Mitgliederversammlung zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder per E-Mail (vorstand@ftc-flensburg.de) mit Begründung ein.

Mit herzlichen und sportlichen Grüßen

Dirk Müller

Schriftführer FTC

Tagesordnung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am Mittwoch, den 29. März 2023
um 18:30 Uhr


1. Begrüßung
2. Feststellung der Zahl der Anwesenden und Stimmberechtigten
3. Bericht des Vorsitzenden Thomas Mehlert
4. Bericht der Sportwartin Irina Keil
5. Bericht des Interims-Jugendwartes Lenny Neuschäfer
6. Bericht des Schriftführers Dirk Müller über die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise sowie über das Projekt Padeltennis
7. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden Ulf S. Baecker über Ausschuss Schultennis (wesentlicher Bestandteil Finanzen) & Ausschuss Digitalisierung
8. Bericht des Kassenwart Peter Hell
9. Wahl bzw. Bestätigung des Kassenprüfers Kay Hässler
10. Bericht der Kassenprüfer Hugo Leist u. Kay Hässler
11. Feststellung des Jahresabschlusses 2022
12. Entlastung des Vorstandes
13. Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2023
14. Neuwahlen von
a) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Ulf S. Baecker stellt sich zur Wiederwahl. Herbert Schütz stellt sich zur Neuwahl.
b) der/dem Sportwart(in). Irina Keil stellt sich zur Wiederwahl.
c) der/dem Beisitzer(in) Clubanlage.
15. Wahl der Mitglieder des Ehrenrates
16. Anträge des Vorstandes
a) Aufnahme von Altersbegrenzungen in die Beitragsordnung
17. Anträge von Mitgliedern
18. Verschiedenes

Anträge von Mitgliedern sind dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich (vorstand@ftc-flensburg.de) mit Begründung einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.